Wer in Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) Stundung kommunaler Abgaben beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 1 Woche rechnen. Vollstreckungsstelle Vorpommern-Rügen (zuständig für Vorpommern-Rügen) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Steuerunterlagen / Belege · Formular / Antrag
Kosten
Kostenlos über ELSTER
ca. 1 Woche in Vorpommern-Rügen
Wer Stundung kommunaler Abgaben beantragen in Vorpommern-Rügen beantragt, sollte mit ca. 1 Woche rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Antrag bei der Vollstreckungsstelle / Stadtkasse stellen
Mit Begründung und Nachweisen zur wirtschaftlichen Lage.
Prüfung der Voraussetzungen
Behörde prüft vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und öffentliches Interesse.
Stundungsbescheid
Festlegung von Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub, ggf. gegen Zinsen.
Wer bekommt es?
Privatpersonen und Unternehmen, die kommunale Abgaben vorübergehend nicht begleichen können.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 10 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.