Wer in Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen beantragt, sollte mit etwa ca. 9 Monate rechnen. Straßenverkehrsbehörde Rhein-Neckar-Kreis (zuständig für Rhein-Neckar-Kreis) ist zuständig.
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
ca. 9 Monate in Rhein-Neckar-Kreis
Straßenverkehrsbehörde Rhein-Neckar-Kreis (zuständig für Rhein-Neckar-Kreis) in Rhein-Neckar-Kreis braucht derzeit ca. 9 Monate. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.
Offiziell: max. ca. 6 Monate
Anregung mit Begründung einreichen
Bei der Straßenverkehrsbehörde oder über die Gemeinde, mit Beschreibung der Gefahrenlage.
Verkehrsschau vor Ort
Gemeinsame Begehung mit Polizei und Straßenbaulastträger.
Anordnung der Beschilderung
Bei positivem Ergebnis wird die Tempo-30-Zone eingerichtet und beschildert.
Wer bekommt es?
Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinitiativen, Schulen oder Gemeinderäte.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 270 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.