Anzeigepflicht beim Veterinäramt für die Haltung bestimmter Nutz- oder Heimtiere (z. B. Nutztierhaltung, gewerbsmäßige Tierhaltung).
Damit wir Tierhaltung anzeigen mit dem zuständigen Veterinäramt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Tierhaltung anzeigen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos
Anzeige beim Veterinäramt einreichen
Mit Angaben zu Tierart, Anzahl und Haltungsbedingungen.
Registrierung
Erfassung in der Tierseuchenkasse bzw. HI-Tier-Datenbank, sofern erforderlich.
Antrag einreichen
Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die anzeigepflichtige Tierbestände halten, z. B. Nutztiere oder gewerbsmäßige Tierhaltungen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 97.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.