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Sonstiges

Tierhaltung anzeigen beantragen

Anzeigepflicht beim Veterinäramt für die Haltung bestimmter Nutz- oder Heimtiere (z. B. Nutztierhaltung, gewerbsmäßige Tierhaltung).

Wo wohnen Sie?

Damit wir Tierhaltung anzeigen mit dem zuständigen Veterinäramt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Tierhaltung anzeigen.

Bearbeitung: ca. 1 WocheErfolgsquote: 97.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Gemeinde und Leistung – beim zuständigen Amt erfragen

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anzeige beim Veterinäramt einreichen

    Mit Angaben zu Tierart, Anzahl und Haltungsbedingungen.

  2. 2

    Registrierung

    Erfassung in der Tierseuchenkasse bzw. HI-Tier-Datenbank, sofern erforderlich.

  3. 3

    Antrag einreichen

    Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die anzeigepflichtige Tierbestände halten, z. B. Nutztiere oder gewerbsmäßige Tierhaltungen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Woche

Erfolgsquote

ca. 97.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anzeige vor Beginn der Tierhaltung versäumt
  • Änderungen im Tierbestand nicht gemeldet

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Fragen & Antworten

    Wie lange dauert Tierhaltung anzeigen?

    In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

    Aktualität & Quelle

    Pflege
    Laufend geprüft & aktualisiert
    Quelle
    Bundesportal (verwaltung.bund.de)
    Datenqualität
    91 %

    Weiterlesen

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