Untätigkeitsklage erheben in Ludwigslust-Parchim läuft über Verwaltungsgericht Ludwigslust-Parchim; in der Region dauert es derzeit etwa ca. 8 Monate.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Nachweis der Antragstellung · Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
ca. 8 Monate in Ludwigslust-Parchim
Wer Untätigkeitsklage erheben in Ludwigslust-Parchim beantragt, sollte mit ca. 8 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Frist von mindestens 3 Monaten abwarten
Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht verpflichtet die Behörde ggf. zur Bescheidung.
Kopie des gestellten Antrags oder Widerspruchs mit Datum.
Wer bekommt es?
Personen, deren Anträge oder Widersprüche von Behörden ohne zureichenden Grund nicht beschieden wurden.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 240 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.