Untätigkeitsklage erheben in Waren
In Waren rechnen wir mit etwa ca. 8 Monate Bearbeitungszeit für Untätigkeitsklage erheben – zuständig: Verwaltungsgericht Waren.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Nachweis der Antragstellung · Personalausweis oder Reisepass
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Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
Bearbeitungszeit
ca. 8 Monate in Waren
Wer Untätigkeitsklage erheben in Waren beantragt, sollte mit ca. 8 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 12 Monate
So gehen Sie vor
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Frist von mindestens 3 Monaten abwarten
Drei Monate nach Antrag oder Widerspruch ohne Bescheid.
- 2
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
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Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht verpflichtet die Behörde ggf. zur Bescheidung.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der AntragstellungPflicht
Kopie des gestellten Antrags oder Widerspruchs mit Datum.
- Personalausweis oder ReisepassPflicht
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, deren Anträge oder Widersprüche von Behörden ohne zureichenden Grund nicht beschieden wurden.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Klage vor Ablauf der Drei-Monats-Frist erhoben
- •Zuständiges Gericht nicht beachtet
Häufige Ablehnungsgründe
- •Frist von 3 Monaten noch nicht abgelaufen
- •Zureichender Grund für Verzögerung liegt vor
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Alles zu Untätigkeitsklage erheben
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Untätigkeitsklage erheben?▼
In der Regel ca. 240 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Verwaltungsgericht Waren
- Datenqualität
- 100 %