Unterhaltsvorschuss beantragen in Oder-Spree
Unterhaltsvorschuss beantragen in Oder-Spree läuft über Jugendamt des Landkreises Oder-Spree (zuständig für Oder-Spree); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 3 Wochen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Kindes · Nachweis über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben)
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Kosten
Kostenlos
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen in Oder-Spree
In Oder-Spree rechnen wir mit ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
So gehen Sie vor
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Antrag beim Jugendamt stellen
Formular mit Angaben zu Kind, Wohnsituation und Unterhaltszahlungen.
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Mitwirkung bei Rückgriff
Das Jugendamt versucht, den Unterhalt vom anderen Elternteil zurückzufordern.
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Auszahlung
Monatliche Zahlung gestaffelt nach Altersstufe des Kindes.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des KindesPflicht
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben)PflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
In Oder-Spree (Brandenburg): Jugendamt des Landkreises Oder-Spree (zuständig für Oder-Spree)
Alle Behörden für Unterhaltsvorschuss beantragen →Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren (unter Bedingungen), deren Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird.
Einkommensgrenze
Für Kinder ab 12 Jahren: eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils muss mind. 600 € (West)/600 € (Ost) betragen, sonst Ausschluss.
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Nachweis über ausbleibende Zahlungen fehlt
- •Adresse des anderen Elternteils nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kind lebt bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen
- •Anderer Elternteil zahlt regelmäßig Unterhalt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Alles zu Unterhaltsvorschuss beantragen
Fragen & Antworten
Bis zu welchem Alter gibt es Unterhaltsvorschuss?▼
Bis zum 18. Geburtstag, für 12- bis 17-Jährige unter zusätzlichen Voraussetzungen (eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils, kein Bürgergeld-Bezug des Kindes).
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Familienportal des Bundes
- Datenqualität
- 100 %