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Brandenburg

Unterhaltsvorschuss beantragen in Oder-Spree

Unterhaltsvorschuss beantragen in Oder-Spree läuft über Jugendamt des Landkreises Oder-Spree (zuständig für Oder-Spree); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 3 Wochen.

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Geburtsurkunde des Kindes · Nachweis über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben)

  2. 2

    Kosten

    Kostenlos

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen in Oder-Spree

In Oder-Spree rechnen wir mit ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.

Offiziell: max. ca. 1 Monate

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Jugendamt stellen

    Formular mit Angaben zu Kind, Wohnsituation und Unterhaltszahlungen.

  2. 2

    Mitwirkung bei Rückgriff

    Das Jugendamt versucht, den Unterhalt vom anderen Elternteil zurückzufordern.

  3. 3

    Auszahlung

    Monatliche Zahlung gestaffelt nach Altersstufe des Kindes.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des KindesPflicht
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen (oder deren Ausbleiben)PflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

In Oder-Spree (Brandenburg): Jugendamt des Landkreises Oder-Spree (zuständig für Oder-Spree)

Alle Behörden für Unterhaltsvorschuss beantragen →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alleinerziehende mit Kindern bis 18 Jahren (unter Bedingungen), deren Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird.

Einkommensgrenze

Für Kinder ab 12 Jahren: eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils muss mind. 600 € (West)/600 € (Ost) betragen, sonst Ausschluss.

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Nachweis über ausbleibende Zahlungen fehlt
  • Adresse des anderen Elternteils nicht angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Kind lebt bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen
  • Anderer Elternteil zahlt regelmäßig Unterhalt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Alles zu Unterhaltsvorschuss beantragen

Fragen & Antworten

Bis zu welchem Alter gibt es Unterhaltsvorschuss?

Bis zum 18. Geburtstag, für 12- bis 17-Jährige unter zusätzlichen Voraussetzungen (eigenes Einkommen des betreuenden Elternteils, kein Bürgergeld-Bezug des Kindes).

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Familienportal des Bundes
Datenqualität
100 %

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