Verein ins Vereinsregister eintragen lassen beantragen
Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht, wodurch er die Rechtsfähigkeit (e. V.) erlangt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Verein ins Vereinsregister eintragen lassen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Verein ins Vereinsregister eintragen lassen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
- 1
Gründungsversammlung und Satzung
Mindestens 7 Mitglieder, Satzung mit Pflichtangaben (Name, Sitz, Zweck, Vorstand).
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Notarielle Anmeldung beim Amtsgericht
Anmeldung des Vorstands zum Vereinsregister, öffentlich beglaubigt.
- 3
Eintragung und Namenszusatz e. V.
Nach Eintragung darf der Verein den Zusatz 'e. V.' führen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Vereinsvorstände, die ihrem Verein Rechtsfähigkeit verleihen wollen (eingetragener Verein, e. V.).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anmeldung nicht notariell beglaubigt eingereicht
- •Satzung enthält unzulässige Zweckbestimmungen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Satzung erfüllt nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen (§§ 56 ff. BGB)
- •Mindestmitgliederzahl (7) nicht erreicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Verein ins Vereinsregister eintragen lassen?▼
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %