Anmeldung eines Vereins zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht, wodurch er die Rechtsfähigkeit (e. V.) erlangt.
Damit wir Verein ins Vereinsregister eintragen lassen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Verein ins Vereinsregister eintragen lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Gründungsversammlung und Satzung
Mindestens 7 Mitglieder, Satzung mit Pflichtangaben (Name, Sitz, Zweck, Vorstand).
Notarielle Anmeldung beim Amtsgericht
Anmeldung des Vorstands zum Vereinsregister, öffentlich beglaubigt.
Eintragung und Namenszusatz e. V.
Nach Eintragung darf der Verein den Zusatz 'e. V.' führen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Vereinsvorstände, die ihrem Verein Rechtsfähigkeit verleihen wollen (eingetragener Verein, e. V.).
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.