Anerkennung eines Vereins oder einer Organisation als gemeinnützig nach der Abgabenordnung, verbunden mit Steuerbefreiungen und Spendenquittungsrecht.
Damit wir Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Kostenlos über ELSTER (Satzungsprüfung beim Finanzamt)
Satzung an Mustersatzung anpassen
Anlage 1 zu § 60 AO enthält die formalen Mindestanforderungen.
Antrag beim zuständigen Finanzamt
Vorlage der Satzung zur Prüfung der satzungsmäßigen Voraussetzungen – Einreichung über ELSTER (KSt 1 mit Anlage Gem).
Freistellungsbescheid erhalten
Berechtigt zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Vereine, Stiftungen und andere Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 60 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Stellen Sie den Antrag direkt online – ohne Behördengang.
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