Behörde für Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen
Zuständig ist in der Regel das Finanzamt an Ihrem Hauptwohnsitz.
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Damit wir Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen mit dem zuständigen Finanzamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Finanzamt
Zuständig für:
- Steuererklärung
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer