In Erzgebirgskreis rechnen wir mit etwa ca. 12 Monate Bearbeitungszeit für Klage beim Verwaltungsgericht einreichen – zuständig: Verwaltungsgericht Erzgebirgskreis.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Ausgangsbescheid · Widerspruchsbescheid
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
ca. 12 Monate in Erzgebirgskreis
Wer Klage beim Verwaltungsgericht einreichen in Erzgebirgskreis beantragt, sollte mit ca. 12 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Widerspruch einlegen und Widerspruchsbescheid abwarten
In den meisten Ländern Pflicht vor der Klage.
Klagefrist beachten
Ein Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids.
Klage schriftlich einreichen
Mit Klagebegründung beim zuständigen Verwaltungsgericht.
Wer bekommt es?
Bürger und Unternehmen, die einen belastenden Verwaltungsakt anfechten oder eine Leistung erstreiten möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 38.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In den meisten Bundesländern ja, es gibt aber Ausnahmen.