Verwarngeld-Widerspruch einlegen beantragen
Widerspruch gegen ein Verwarngeld (z. B. wegen Falschparkens oder geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung) bei der zuständigen Bußgeldbehörde.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Verwarngeld-Widerspruch einlegen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Verwarngeld-Widerspruch einlegen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
So gehen Sie vor
- 1
Verwarngeld nicht zahlen, wenn Widerspruch gewünscht
Mit der Zahlung wird das Verwarngeld wirksam und ist nicht mehr anfechtbar.
- 2
Stellungnahme an die Bußgeldbehörde senden
Innerhalb der gesetzten Frist.
- 3
Bußgeldverfahren oder Einstellung
Bei Nichtzahlung kann ein reguläres Bußgeldverfahren mit höherem Betrag folgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die ein Verwarngeldangebot erhalten haben und dieses nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 25.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verwarngeld gezahlt und gleichzeitig Einspruch eingelegt – Zahlung gilt als Anerkenntnis
- •Frist von einer Woche zur Zahlung/Reaktion verstreichen lassen, dadurch Bußgeldverfahren mit höherem Betrag
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verstoß durch Beweisfotos eindeutig belegt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Verwarngeld-Widerspruch einlegen?▼
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Datenqualität
- 100 %