Widerspruch gegen ein Verwarngeld (z. B. wegen Falschparkens oder geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung) bei der zuständigen Bußgeldbehörde.
Damit wir Verwarngeld-Widerspruch einlegen mit dem zuständigen Ordnungsamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Verwarngeld-Widerspruch einlegen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
Verwarngeld nicht zahlen, wenn Widerspruch gewünscht
Mit der Zahlung wird das Verwarngeld wirksam und ist nicht mehr anfechtbar.
Stellungnahme an die Bußgeldbehörde senden
Innerhalb der gesetzten Frist.
Bußgeldverfahren oder Einstellung
Bei Nichtzahlung kann ein reguläres Bußgeldverfahren mit höherem Betrag folgen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die ein Verwarngeldangebot erhalten haben und dieses nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 25.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 14 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.