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Recht & Justiz

Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen beantragen

Einspruch beim Amtsgericht gegen einen Strafbefehl, der ohne Hauptverhandlung ergangen ist, um eine gerichtliche Verhandlung zu erreichen.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen.

Bearbeitung: ca. 2 MonateErfolgsquote: 45.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Strafbefehl · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    10–80 € je nach Urkunde/Verfahren

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Frist beachten

    Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll erfolgen.

  2. 2

    Einspruch einlegen

    Beim Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat.

  3. 3

    Hauptverhandlung

    Das Gericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung neu.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, gegen die ein Strafbefehl erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 45.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • 2-Wochen-Frist ab Zustellung versäumt
  • Einspruch ohne Begründung auf Rechtsfolgen (z. B. Tagessatzhöhe) beschränkt, obwohl umfassender Einspruch gewollt war

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einspruchsfrist von zwei Wochen versäumt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht eingehen.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesamt für Justiz
Datenqualität
100 %

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