Einspruch beim Amtsgericht gegen einen Strafbefehl, der ohne Hauptverhandlung ergangen ist, um eine gerichtliche Verhandlung zu erreichen.
Damit wir Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Strafbefehl · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Frist beachten
Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll erfolgen.
Einspruch einlegen
Beim Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat.
Hauptverhandlung
Das Gericht entscheidet nach mündlicher Verhandlung neu.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, gegen die ein Strafbefehl erlassen wurde und die diesen nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 45.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht eingehen.