Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen mit dem zuständigen Amtsgericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen.
Zuständig für: