Als Wahlhelfer melden beantragen
Freiwillige Meldung zum ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer im Wahllokal oder bei der Briefwahlauszählung – gegen ein steuerfreies Erfrischungsgeld.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Als Wahlhelfer melden mit der zuständigen Behörde, Unterlagen und Fristen für Ihren Wohnort anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Als Wahlhelfer melden.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
25–100 €
So gehen Sie vor
- 1
Wahlamt kontaktieren
Online-Formular der Gemeinde ausfüllen oder beim Wahlamt melden.
- 2
Verfügbarkeit angeben
Wahltag, Schicht (vormittags/nachmittags) und Wunsch-Wahllokal nennen.
- 3
Berufung abwarten
Die Gemeinde teilt Sie einem Wahlvorstand zu und lädt zur Schulung ein.
- 4
Einsatz am Wahltag
Erfrischungsgeld wird nach der Wahl ausgezahlt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die am Wahltag im Wahllokal oder Briefwahlbezirk mithelfen möchten. Die Meldung erfolgt beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Meldung zu spät (kurz vor der Wahl sind Teams oft voll)
- •Erreichbarkeit für die Einteilung nicht angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Keine ausreichende Anzahl an Wahlhelfern mehr benötigt
- •Nicht im Wahlgebiet wahlberechtigt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Bekomme ich Geld dafür?▼
Ja, ein steuerfreies Erfrischungsgeld von je nach Gemeinde ca. 25–100 €.
Kann ich mich für ein bestimmtes Wahllokal melden?▼
Sie können einen Wunsch angeben; die endgültige Einteilung trifft das Wahlamt.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 100 %