Freiwillige Meldung zum ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer im Wahllokal oder bei der Briefwahlauszählung – gegen ein steuerfreies Erfrischungsgeld.
Damit wir Als Wahlhelfer melden mit der zuständigen Behörde, Unterlagen und Fristen für Ihren Wohnort anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Als Wahlhelfer melden.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
25–100 €
Wahlamt kontaktieren
Online-Formular der Gemeinde ausfüllen oder beim Wahlamt melden.
Verfügbarkeit angeben
Wahltag, Schicht (vormittags/nachmittags) und Wunsch-Wahllokal nennen.
Berufung abwarten
Die Gemeinde teilt Sie einem Wahlvorstand zu und lädt zur Schulung ein.
Einsatz am Wahltag
Erfrischungsgeld wird nach der Wahl ausgezahlt.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die am Wahltag im Wahllokal oder Briefwahlbezirk mithelfen möchten. Die Meldung erfolgt beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Ja, ein steuerfreies Erfrischungsgeld von je nach Gemeinde ca. 25–100 €.
Sie können einen Wunsch angeben; die endgültige Einteilung trifft das Wahlamt.