In Horb am Neckar rechnen wir mit etwa ca. 2 Monate Bearbeitungszeit für Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen – zuständig: Untere Wasserbehörde Landkreis Freudenstadt (zuständig für Horb am Neckar).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan mit Entnahmeort · Nachweis des Verwendungszwecks
Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
ca. 2 Monate in Horb am Neckar
In Horb am Neckar rechnen wir mit ca. 2 Monate Bearbeitungszeit – basierend auf Meldungen aus der Region, nicht auf Behördenangaben.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen
Entnahmemenge, Entnahmeort und Verwendungszweck angeben.
Ggf. hydrogeologisches Gutachten
Bei größeren Entnahmemengen erforderlich.
Erlaubnisbescheid abwarten
Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen erteilt.
Wer bekommt es?
Betriebe und Privatpersonen, die Wasser aus einem Brunnen, Bach oder See entnehmen möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 68.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, auch die private Brunnenwasserentnahme ist erlaubnispflichtig.