Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen in Sankt Goarshausen läuft über Untere Wasserbehörde Rhein-Lahn-Kreis (zuständig für Sankt Goarshausen); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan mit Entnahmeort · Nachweis des Verwendungszwecks
Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
ca. 2 Monate in Sankt Goarshausen
Untere Wasserbehörde Rhein-Lahn-Kreis (zuständig für Sankt Goarshausen) in Sankt Goarshausen braucht derzeit ca. 2 Monate. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen
Entnahmemenge, Entnahmeort und Verwendungszweck angeben.
Ggf. hydrogeologisches Gutachten
Bei größeren Entnahmemengen erforderlich.
Erlaubnisbescheid abwarten
Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen erteilt.
Wer bekommt es?
Betriebe und Privatpersonen, die Wasser aus einem Brunnen, Bach oder See entnehmen möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 68.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, auch die private Brunnenwasserentnahme ist erlaubnispflichtig.