Wer in Zell am Harmersbach (Baden-Württemberg) Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 2 Monate rechnen. Untere Wasserbehörde Ortenaukreis (zuständig für Zell am Harmersbach) ist zuständig.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Lageplan mit Entnahmeort · Nachweis des Verwendungszwecks
Kosten
Kostenlos bis 100 € je nach Antrag
ca. 2 Monate in Zell am Harmersbach
Wer Wasserentnahme-Erlaubnis beantragen in Zell am Harmersbach beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde einreichen
Entnahmemenge, Entnahmeort und Verwendungszweck angeben.
Ggf. hydrogeologisches Gutachten
Bei größeren Entnahmemengen erforderlich.
Erlaubnisbescheid abwarten
Erlaubnis wird befristet und mit Auflagen erteilt.
Wer bekommt es?
Betriebe und Privatpersonen, die Wasser aus einem Brunnen, Bach oder See entnehmen möchten.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 68.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Ja, auch die private Brunnenwasserentnahme ist erlaubnispflichtig.