Witwenrente / Witwerrente beantragen in Sinzig
Witwenrente / Witwerrente beantragen in Sinzig läuft über Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (zuständig für Sinzig); in der Region dauert es derzeit etwa ca. 2 Monate.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Sterbeurkunde · Heiratsurkunde
- 2
Kosten
Kostenlos
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate in Sinzig
Wer Witwenrente / Witwerrente beantragen in Sinzig beantragt, sollte mit ca. 2 Monate rechnen. Vollständige Unterlagen beim Erstantrag sind der größte Zeitfaktor.
Offiziell: max. ca. 3 Monate
So gehen Sie vor
- 1
Sterbeurkunde besorgen
Beim Standesamt des Sterbeorts.
- 2
Antrag bei der Rentenversicherung stellen
Persönlich, online oder über Bestatter/Versicherungsamt.
- 3
Bescheid erhalten
Große Witwenrente (55 %) oder kleine Witwenrente (25 %) je nach Voraussetzungen.
Benötigte Unterlagen
- SterbeurkundePflicht
- HeiratsurkundePflichtOft vergessen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Verwitwete Ehe-/Lebenspartner, sofern der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hatte.
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 92.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Sterbeurkunde fehlt
- •Eigenes Einkommen nicht angegeben (Anrechnung nach Sterbevierteljahr)
Häufige Ablehnungsgründe
- •Wartezeit des Verstorbenen nicht erfüllt
- •Ehe erst kurz vor dem Tod geschlossen (Versorgungsehe-Vermutung)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Alles zu Witwenrente / Witwerrente beantragen
Fragen & Antworten
Was ist die Versorgungsehe-Vermutung?▼
Wurde die Ehe weniger als ein Jahr vor dem Tod geschlossen, wird vermutet, dass sie der Versorgung diente – die Witwenrente kann dann verweigert werden, sofern dies nicht widerlegt wird.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Datenqualität
- 100 %