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Behörde für Fahrtenbuchauflage anfechten

Zuständig ist in der Regel das Straßenverkehrsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Fahrtenbuchauflage anfechten mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrtenbuchauflage anfechten.

Straßenverkehrsbehörde

Zuständig für:

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Weitere Wege