Fahrtenbuchauflage anfechten beantragen
Widerspruch oder Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Straßenverkehrsbehörde nach einem nicht aufgeklärten Verkehrsverstoß.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Fahrtenbuchauflage anfechten mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrtenbuchauflage anfechten.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
So gehen Sie vor
- 1
Anhörung im Bußgeldverfahren ernst nehmen
Aktive Mitwirkung an der Fahrerermittlung kann die Auflage vermeiden.
- 2
Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage
Bei der Straßenverkehrsbehörde, ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
- 3
Führen des Fahrtenbuchs bei Bestandskraft
Für die angeordnete Dauer, mit Bußgeld bei Verstößen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Fahrzeughalter, denen nach einem Verkehrsverstoß ohne Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Mitwirkung bei der Fahrerermittlung im Bußgeldverfahren versäumt, dadurch Auflage erst ausgelöst
- •Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Halter hat an der Aufklärung des Verstoßes nicht ausreichend mitgewirkt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Fahrtenbuchauflage anfechten?▼
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Datenqualität
- 100 %