Widerspruch oder Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Straßenverkehrsbehörde nach einem nicht aufgeklärten Verkehrsverstoß.
Damit wir Fahrtenbuchauflage anfechten mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrtenbuchauflage anfechten.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
Anhörung im Bußgeldverfahren ernst nehmen
Aktive Mitwirkung an der Fahrerermittlung kann die Auflage vermeiden.
Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage
Bei der Straßenverkehrsbehörde, ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Führen des Fahrtenbuchs bei Bestandskraft
Für die angeordnete Dauer, mit Bußgeld bei Verstößen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Fahrzeughalter, denen nach einem Verkehrsverstoß ohne Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 30.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.