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Verkehr

Fahrtenbuchauflage anfechten beantragen

Widerspruch oder Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Straßenverkehrsbehörde nach einem nicht aufgeklärten Verkehrsverstoß.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Fahrtenbuchauflage anfechten mit dem zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrtenbuchauflage anfechten.

Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 30.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    ca. 30–50 € Behörde

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anhörung im Bußgeldverfahren ernst nehmen

    Aktive Mitwirkung an der Fahrerermittlung kann die Auflage vermeiden.

  2. 2

    Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage

    Bei der Straßenverkehrsbehörde, ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht.

  3. 3

    Führen des Fahrtenbuchs bei Bestandskraft

    Für die angeordnete Dauer, mit Bußgeld bei Verstößen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Fahrzeughalter, denen nach einem Verkehrsverstoß ohne Fahrerermittlung eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wurde.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 30.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Mitwirkung bei der Fahrerermittlung im Bußgeldverfahren versäumt, dadurch Auflage erst ausgelöst
  • Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Halter hat an der Aufklärung des Verstoßes nicht ausreichend mitgewirkt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Fahrtenbuchauflage anfechten?

In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Datenqualität
100 %

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