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Behörde für Gewaltschutzanordnung beantragen

Zuständig ist in der Regel das Familiengericht an Ihrem Hauptwohnsitz.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Gewaltschutzanordnung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewaltschutzanordnung beantragen.

Familiengericht

Zuständig für:

  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Gewaltschutz

Weitere Wege

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