Eilantrag beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. Kontakt- und Näherungsverbot oder Wohnungszuweisung bei häuslicher Gewalt.
Damit wir Gewaltschutzanordnung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewaltschutzanordnung beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Polizei einschalten (akut)
Bei akuter Gefahr: Notruf 110, Wegweisung des Täters möglich.
Eilantrag beim Familiengericht stellen
Mit eidesstattlicher Versicherung zum Vorfall, ggf. ohne mündliche Verhandlung.
Zustellung und Vollstreckung
Verstöße gegen die Anordnung sind strafbar.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die von Gewalt, Drohung oder Nachstellung durch eine andere Person betroffen sind.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Bei akuter Gefahr sofort die Polizei (110) rufen. Diese kann eine Wohnungsverweisung gegen die gewalttätige Person aussprechen.