Gewaltschutzanordnung beantragen
Eilantrag beim Familiengericht nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. Kontakt- und Näherungsverbot oder Wohnungszuweisung bei häuslicher Gewalt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Gewaltschutzanordnung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Gewaltschutzanordnung beantragen.
Sofort-Antwort
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
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Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
10–80 € je nach Urkunde/Verfahren
So gehen Sie vor
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Polizei einschalten (akut)
Bei akuter Gefahr: Notruf 110, Wegweisung des Täters möglich.
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Eilantrag beim Familiengericht stellen
Mit eidesstattlicher Versicherung zum Vorfall, ggf. ohne mündliche Verhandlung.
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Zustellung und Vollstreckung
Verstöße gegen die Anordnung sind strafbar.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die von Gewalt, Drohung oder Nachstellung durch eine andere Person betroffen sind.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Vorfälle nicht dokumentiert (Fotos, Atteste, Polizeiprotokolle)
- •Keine eidesstattliche Versicherung beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vorfall nicht ausreichend glaubhaft gemacht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Was tun bei akuter Gefahr?▼
Bei akuter Gefahr sofort die Polizei (110) rufen. Diese kann eine Wohnungsverweisung gegen die gewalttätige Person aussprechen.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesamt für Justiz
- Datenqualität
- 100 %