Zuständig ist in der Regel das Pflegekasse an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Pflegeberatung beantragen (§ 7a SGB XI) mit dem zuständigen Pflegekasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Pflegeberatung beantragen (§ 7a SGB XI).
Zuständig für: