Kostenlose individuelle Beratung durch einen Pflegeberater der Pflegekasse zur Koordination aller Pflege- und Unterstützungsleistungen.
Damit wir Pflegeberatung beantragen (§ 7a SGB XI) mit dem zuständigen Pflegekasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Pflegeberatung beantragen (§ 7a SGB XI).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos (MDK-Begutachtung inklusive)
Beratung bei der Pflegekasse anfragen
Telefonisch oder schriftlich, auch Hausbesuche möglich.
Individuellen Versorgungsplan erstellen
Pflegeberater koordiniert alle notwendigen Hilfe- und Pflegeleistungen.
Regelmäßige Folgeberatung nutzen
Beratung kann jederzeit wiederholt werden, ist kostenfrei.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige und deren Angehörige ab Pflegegrad 1.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.