Behörde für Sorgerechtsverfügung beantragen
Zuständig ist in der Regel das Familiengericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Sorgerechtsverfügung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sorgerechtsverfügung beantragen.
Familiengericht
Zuständig für:
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhalt
- Gewaltschutz