Sorgerechtsverfügung beantragen
Antrag beim Familiengericht auf Übertragung, Einschränkung oder Entzug des elterlichen Sorgerechts.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Sorgerechtsverfügung beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Sorgerechtsverfügung beantragen.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Beratung beim Jugendamt
Freiwillige Beratung kann das Verfahren erleichtern und wird vom Gericht oft erwartet.
- 2
Antrag beim Familiengericht stellen
Schriftlich, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung.
- 3
Anhörung und Entscheidung
Gericht hört Eltern, Kind (ab gewissem Alter) und Jugendamt an.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Eltern, die das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht regeln lassen wollen, sowie Jugendämter in Kindeswohlgefährdungsfällen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 55.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag ohne vorherige Beratung beim Jugendamt gestellt
- •Keine Stellungnahme zum Kindeswohl beigefügt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Kindeswohl spricht gegen die beantragte Regelung
- •Fehlende Anhörung des anderen Elternteils/Kindes
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Sorgerechtsverfügung beantragen?▼
In der Regel ca. 120 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Familienportal des Bundes
- Datenqualität
- 100 %