Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen beantragen
Gerichtliche Festlegung des Umgangs eines Elternteils (oder anderer Bezugspersonen) mit dem Kind, wenn keine Einigung möglich ist.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
- 4
Kosten
Kostenlos
So gehen Sie vor
- 1
Mediation oder Beratung versuchen
Beim Jugendamt oder bei einer Familienberatungsstelle.
- 2
Antrag beim Familiengericht stellen
Mit Vorschlag für eine Umgangsregelung (z. B. Häufigkeit, Übergabeort).
- 3
Gerichtlicher Beschluss
Ist vollstreckbar; bei Verstoß können Ordnungsmittel verhängt werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Elternteile, Großeltern oder enge Bezugspersonen mit Umgangsinteresse, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Keine Mediation/Beratung vor dem Gerichtsverfahren versucht
- •Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Umgang widerspricht dem Kindeswohl
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange dauert Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen?▼
In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Familienportal des Bundes
- Datenqualität
- 100 %