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Familienleistungen

Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen beantragen

Gerichtliche Festlegung des Umgangs eines Elternteils (oder anderer Bezugspersonen) mit dem Kind, wenn keine Einigung möglich ist.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 3 MonateErfolgsquote: 60.0 %
Zuletzt geprüft: 02. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Persönlich oder per Post beim Amt

  4. 4

    Kosten

    Kostenlos

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Mediation oder Beratung versuchen

    Beim Jugendamt oder bei einer Familienberatungsstelle.

  2. 2

    Antrag beim Familiengericht stellen

    Mit Vorschlag für eine Umgangsregelung (z. B. Häufigkeit, Übergabeort).

  3. 3

    Gerichtlicher Beschluss

    Ist vollstreckbar; bei Verstoß können Ordnungsmittel verhängt werden.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Elternteile, Großeltern oder enge Bezugspersonen mit Umgangsinteresse, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 3 Monate

Erfolgsquote

ca. 60.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Keine Mediation/Beratung vor dem Gerichtsverfahren versucht
  • Unterlagen nicht vollständig – vor Abgabe Checkliste prüfen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Umgang widerspricht dem Kindeswohl

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange dauert Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen?

In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Familienportal des Bundes
Datenqualität
100 %

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