Gerichtliche Festlegung des Umgangs eines Elternteils (oder anderer Bezugspersonen) mit dem Kind, wenn keine Einigung möglich ist.
Damit wir Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
Kostenlos
Mediation oder Beratung versuchen
Beim Jugendamt oder bei einer Familienberatungsstelle.
Antrag beim Familiengericht stellen
Mit Vorschlag für eine Umgangsregelung (z. B. Häufigkeit, Übergabeort).
Gerichtlicher Beschluss
Ist vollstreckbar; bei Verstoß können Ordnungsmittel verhängt werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Elternteile, Großeltern oder enge Bezugspersonen mit Umgangsinteresse, wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Monate
Erfolgsquote
ca. 60.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 90 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.