Zuständig ist in der Regel das Familiengericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Damit wir Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen.
Zuständig für: