Behörde für Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen
Zuständig ist in der Regel das Familiengericht an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Umgangsrecht gerichtlich regeln lassen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Familiengericht
Zuständig für:
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhalt
- Gewaltschutz