Weilheim
Waldshut · 5.000 EW · Gemeinde
Weilheim liegt im Waldshut (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Waldshut zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Waldshut-Tiengen oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Weilheim
Diese Behörden im Waldshut bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Weilheim.
Bürgeramt
Bürgeramt Weilheim
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassung Landkreis Waldshut (zuständig für Weilheim)
Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen
07751 86-2333
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Weilheim
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Weilheim
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Weilheim
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Waldshut (zuständig für Weilheim)
Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut
07751/86-2121
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle Landratsamt Waldshut (zuständig für Weilheim)
Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut
07751 86-2305
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Weilheim
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Weilheim
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Weilheim
Weiterlesen
- Stadt Weilheim
- Alle Behörden in Weilheim
- Wohngeld in Weilheim
Wohngeld – Übersicht
- Reisepass in Weilheim
Reisepass – Übersicht
- Personalausweis in Weilheim
Personalausweis – Übersicht
- Bürgergeld in Weilheim
Bürgergeld – Übersicht
- Kindergeld in Weilheim
Kindergeld – Übersicht
- Wohnsitz ummelden in Weilheim
Wohnsitz ummelden – Übersicht
- Waldshut
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder