Theilenhofen
Weißenburg-Gunzenhausen · 5.000 EW · Gemeinde
Theilenhofen liegt im Weißenburg-Gunzenhausen (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Weißenburg-Gunzenhausen zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Weißenburg in Bayern oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Theilenhofen
Diese Behörden im Weißenburg-Gunzenhausen bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Theilenhofen.
Bürgeramt
Bürgeramt Theilenhofen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Weißenburg-Gunzenhausen (zuständig für Theilenhofen)
Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg
09141 902-121
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Theilenhofen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Theilenhofen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Theilenhofen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Weißenburg-Gunzenhausen (zuständig für Theilenhofen)
Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg-Gunzenhausen
09141/902-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landratsamt (zuständig für Theilenhofen)
Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
09141 902- 125
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Theilenhofen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Theilenhofen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Theilenhofen
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