Negenborn
Holzminden · 5.000 EW · Gemeinde
Negenborn liegt im Holzminden (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Holzminden zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Holzminden oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Negenborn
Diese Behörden im Holzminden bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Negenborn.
Bürgeramt
Bürgeramt Negenborn
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Holzminden (zuständig für Negenborn)
Rehwiese 35, 37603 Holzminden
05531 707-572
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Negenborn
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Negenborn
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Negenborn
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Holzminden (zuständig für Negenborn)
Bürgermeister-Schrader-Str. 24, 37603 Holzminden
05531/707-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landkreis Holzminden (zuständig für Negenborn)
Rehwiese 45, 37603 Holzminden
05531 707-551
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Negenborn
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Negenborn
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Negenborn
Weiterlesen
- Stadt Negenborn
- Alle Behörden in Negenborn
- Wohngeld in Negenborn
Wohngeld – Übersicht
- Reisepass in Negenborn
Reisepass – Übersicht
- Personalausweis in Negenborn
Personalausweis – Übersicht
- Bürgergeld in Negenborn
Bürgergeld – Übersicht
- Kindergeld in Negenborn
Kindergeld – Übersicht
- Wohnsitz ummelden in Negenborn
Wohnsitz ummelden – Übersicht
- Holzminden
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder