Neuenkirchen
Heidekreis · 5.000 EW · Gemeinde
Neuenkirchen liegt im Heidekreis (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Heidekreis zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Walsrode oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Neuenkirchen
Diese Behörden im Heidekreis bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Neuenkirchen.
Bürgeramt
Bürgeramt Neuenkirchen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Heidekreis (zuständig für Neuenkirchen)
Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel
05162 970-500
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Neuenkirchen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Neuenkirchen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Neuenkirchen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Heidekreis (zuständig für Neuenkirchen)
Vogteistr. 19, 29683 Heidekreis
05162/970-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landkreis Heidekreis (zuständig für Neuenkirchen)
Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel
05162 970-500
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Neuenkirchen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Neuenkirchen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Neuenkirchen
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