Neuenkirchen
Osnabrück · 5.000 EW · Gemeinde
Neuenkirchen liegt im Osnabrück (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Osnabrück zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Melle oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Neuenkirchen
Diese Behörden im Osnabrück bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Neuenkirchen.
Bürgeramt
Bürgeramt Neuenkirchen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Osnabrück (zuständig für Neuenkirchen)
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
0541 501-20000
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Neuenkirchen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Neuenkirchen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Neuenkirchen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Osnabrück (zuständig für Neuenkirchen)
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
0541/501-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landkreis Osnabrück (zuständig für Neuenkirchen)
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
0541 501-30000
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Neuenkirchen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Neuenkirchen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Neuenkirchen
Weiterlesen
- Stadt Neuenkirchen
- Alle Behörden in Neuenkirchen
- Wohngeld in Neuenkirchen
Wohngeld – Übersicht
- Reisepass in Neuenkirchen
Reisepass – Übersicht
- Personalausweis in Neuenkirchen
Personalausweis – Übersicht
- Bürgergeld in Neuenkirchen
Bürgergeld – Übersicht
- Kindergeld in Neuenkirchen
Kindergeld – Übersicht
- Wohnsitz ummelden in Neuenkirchen
Wohnsitz ummelden – Übersicht
- Osnabrück
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder