Schweringen
Nienburg/Weser · 5.000 EW · Gemeinde
Schweringen liegt im Nienburg/Weser (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Nienburg/Weser zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Nienburg/Weser oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Schweringen
Diese Behörden im Nienburg/Weser bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Schweringen.
Bürgeramt
Bürgeramt Schweringen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Nienburg Weser (zuständig für Schweringen)
Kräher Weg 60, 31582 Nienburg a.d.Weser
05021 967-700
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Schweringen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Schweringen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Schweringen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Nienburg/Weser (zuständig für Schweringen)
Schloßplatz, 31582 Nienburg/Weser
05021/967-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landkreis Nienburg Weser (zuständig für Schweringen)
Kräher Weg 60, 31582 Nienburg
05021 967-720
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Schweringen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Schweringen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Schweringen
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