Schwerinsdorf
Leer · 5.000 EW · Gemeinde
Schwerinsdorf liegt im Leer (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Leer zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Leer oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Schwerinsdorf
Diese Behörden im Leer bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Schwerinsdorf.
Bürgeramt
Bürgeramt Schwerinsdorf
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Leer (zuständig für Schwerinsdorf)
Deichstr. 26, 26789 Leer
0491 926-1410
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Schwerinsdorf
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Schwerinsdorf
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Schwerinsdorf
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Leer (zuständig für Schwerinsdorf)
Bergmannstr. 37, 26789 Leer
0491/926-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landkreis Leer (zuständig für Schwerinsdorf)
Ringstraße 26, 26789 Leer
0491 926-1467
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Schwerinsdorf
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Schwerinsdorf
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
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