Staffhorst
Diepholz · 5.000 EW · Gemeinde
Staffhorst liegt im Diepholz (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Diepholz zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Stuhr oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Staffhorst
Diese Behörden im Diepholz bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Staffhorst.
Bürgeramt
Bürgeramt Staffhorst
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Diepholz (zuständig für Staffhorst)
Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
05441 976-3333
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Staffhorst
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Staffhorst
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Staffhorst
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde – Landkreis Diepholz (Standort Diepholz) (zuständig für Staffhorst)
Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz
05441 976-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landkreis Diepholz (zuständig für Staffhorst)
Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
05441 976-3333
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Staffhorst
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Staffhorst
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Staffhorst
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