Dreikirchen
Westerwaldkreis · 5.000 EW · Gemeinde
Dreikirchen liegt im Westerwaldkreis (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Westerwaldkreis zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Montabaur oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Dreikirchen
Diese Behörden im Westerwaldkreis bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Dreikirchen.
Bürgeramt
Bürgeramt Dreikirchen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Westerwaldkreis (zuständig für Dreikirchen)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-330
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Dreikirchen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Dreikirchen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Dreikirchen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Westerwaldkreis (zuständig für Dreikirchen)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Westerwaldkreis
02602/124-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (zuständig für Dreikirchen)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-438
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Dreikirchen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Dreikirchen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Dreikirchen
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