Giesenhausen
Westerwaldkreis · 5.000 EW · Gemeinde
Giesenhausen liegt im Westerwaldkreis (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Westerwaldkreis zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Montabaur oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Giesenhausen
Diese Behörden im Westerwaldkreis bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Giesenhausen.
Bürgeramt
Bürgeramt Giesenhausen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Westerwaldkreis (zuständig für Giesenhausen)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-330
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Giesenhausen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Giesenhausen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Giesenhausen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Westerwaldkreis (zuständig für Giesenhausen)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Westerwaldkreis
02602/124-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (zuständig für Giesenhausen)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-438
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Giesenhausen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Giesenhausen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Giesenhausen
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