Hahn am See
Westerwaldkreis · 5.000 EW · Gemeinde
Hahn am See liegt im Westerwaldkreis (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Westerwaldkreis zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Montabaur oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Hahn am See
Diese Behörden im Westerwaldkreis bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Hahn am See.
Bürgeramt
Bürgeramt Hahn am See
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Westerwaldkreis (zuständig für Hahn am See)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-330
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Hahn am See
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Hahn am See
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Hahn am See
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Westerwaldkreis (zuständig für Hahn am See)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Westerwaldkreis
02602/124-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (zuständig für Hahn am See)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-438
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Hahn am See
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Hahn am See
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
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