Holler
Westerwaldkreis · 5.000 EW · Gemeinde
Holler liegt im Westerwaldkreis (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Westerwaldkreis zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Montabaur oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Holler
Diese Behörden im Westerwaldkreis bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Holler.
Bürgeramt
Bürgeramt Holler
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Westerwaldkreis (zuständig für Holler)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-330
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Holler
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Holler
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Holler
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Westerwaldkreis (zuständig für Holler)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Westerwaldkreis
02602/124-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (zuständig für Holler)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-438
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Holler
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Holler
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Holler
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