Langweiler
Kusel · 5.000 EW · Gemeinde
Langweiler liegt im Kusel (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Kusel zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Altenkirchen oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Langweiler
Diese Behörden im Kusel bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Langweiler.
Bürgeramt
Bürgeramt Langweiler
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Kusel (zuständig für Langweiler)
Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel
06381 4240
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Langweiler
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Langweiler
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Langweiler
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Kusel (zuständig für Langweiler)
Trierer Str. 49/51, 66869 Kusel
06381/424-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung Kusel (zuständig für Langweiler)
Trierer Straße 49 - 51, 66869 Kusel
06381 424-129
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Langweiler
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Langweiler
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Langweiler
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