Nußbaum
Bad Kreuznach · 5.000 EW · Gemeinde
Nußbaum liegt im Bad Kreuznach (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Bad Kreuznach zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Bad Kreuznach oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Nußbaum
Diese Behörden im Bad Kreuznach bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Nußbaum.
Bürgeramt
Bürgeramt Nußbaum
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Bad Kreuznach (zuständig für Nußbaum)
Industriestr. 36, 55543 Bad Kreuznach
0671 803-0
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Nußbaum
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Nußbaum
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Nußbaum
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Bad Kreuznach (zuständig für Nußbaum)
Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach
0671/803-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung Bad Kreuznach (zuständig für Nußbaum)
Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
0671 803-0
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Nußbaum
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Nußbaum
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Nußbaum
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