Rotenhain
Westerwaldkreis · 5.000 EW · Gemeinde
Rotenhain liegt im Westerwaldkreis (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Westerwaldkreis zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Montabaur oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Rotenhain
Diese Behörden im Westerwaldkreis bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Rotenhain.
Bürgeramt
Bürgeramt Rotenhain
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Westerwaldkreis (zuständig für Rotenhain)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-330
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Rotenhain
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Rotenhain
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Rotenhain
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Westerwaldkreis (zuständig für Rotenhain)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Westerwaldkreis
02602/124-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (zuständig für Rotenhain)
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
02602 124-438
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Rotenhain
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Rotenhain
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
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