Weibern
Ahrweiler · 5.000 EW · Gemeinde
Weibern liegt im Ahrweiler (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Ahrweiler zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Bad Neuenahr-Ahrweiler oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Weibern
Diese Behörden im Ahrweiler bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Weibern.
Bürgeramt
Bürgeramt Weibern
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Ahrweiler (zuständig für Weibern)
Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 975-340
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Weibern
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Weibern
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Weibern
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Ahrweiler (zuständig für Weibern)
Wilhelmstr. 24-30, 53474 Ahrweiler
02641/975-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Verbandsgemeindeverwaltung (zuständig für Weibern)
Bachstr. 11, 53498 Bad Breisig
02633 4568-301
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Weibern
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Weibern
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Weibern
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