Weinsheim
Bad Kreuznach · 5.000 EW · Gemeinde
Weinsheim liegt im Bad Kreuznach (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Bad Kreuznach zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Bad Kreuznach oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Weinsheim
Diese Behörden im Bad Kreuznach bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Weinsheim.
Bürgeramt
Bürgeramt Weinsheim
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Bad Kreuznach (zuständig für Weinsheim)
Industriestr. 36, 55543 Bad Kreuznach
0671 803-0
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Weinsheim
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Weinsheim
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Weinsheim
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Bad Kreuznach (zuständig für Weinsheim)
Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach
0671/803-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreisverwaltung Bad Kreuznach (zuständig für Weinsheim)
Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach
0671 803-0
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Weinsheim
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Weinsheim
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Weinsheim
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