Güster
Herzogtum Lauenburg · 5.000 EW · Gemeinde
Güster liegt im Herzogtum Lauenburg (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Herzogtum Lauenburg zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Geesthacht oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Güster
Diese Behörden im Herzogtum Lauenburg bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Güster.
Bürgeramt
Bürgeramt Güster
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Herzogtum Lauenburg (zuständig für Güster)
Kesselflickerstr. 2, 21493 Elmenhorst OT Lanken
04151 8673-0
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Güster
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Güster
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Güster
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Herzogtum Lauenburg (zuständig für Güster)
Barlachstr. 2, 23909 Herzogtum Lauenburg
04541/888-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreis Herzogtum Lauenburg (zuständig für Güster)
Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg
04151 8673-34 39
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Güster
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Güster
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Güster
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