Schönkirchen
Plön · 5.000 EW · Gemeinde
Schönkirchen liegt im Plön (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Plön zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Preetz oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Schönkirchen
Diese Behörden im Plön bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Schönkirchen.
Bürgeramt
Bürgeramt Schönkirchen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Plön (zuständig für Schönkirchen)
Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön
04522 743-900
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Schönkirchen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Schönkirchen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Schönkirchen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Plön (zuständig für Schönkirchen)
Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön
04522/743-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Kreis Plön (zuständig für Schönkirchen)
Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön
04522 743-83
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Schönkirchen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Schönkirchen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Schönkirchen
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