Schwabhausen
Gotha · 5.000 EW · Gemeinde
Schwabhausen liegt im Gotha (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Gotha zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Gotha oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Schwabhausen
Diese Behörden im Gotha bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Schwabhausen.
Bürgeramt
Bürgeramt Schwabhausen
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LRA Gotha (zuständig für Schwabhausen)
18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
03621 214-593
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Schwabhausen
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Schwabhausen
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Schwabhausen
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Gotha (zuständig für Schwabhausen)
18.-März-Str. 50, 99867 Gotha
03621/214518
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landratsamt Gotha (zuständig für Schwabhausen)
18.-März-Straße 50, 99867 Gotha
03621 214-573
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Schwabhausen
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Schwabhausen
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Schwabhausen
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