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Behörde für Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren

Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt an Ihrem Hauptwohnsitz.

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Gesundheitsamt

Zuständig für:

  • Infektionsschutz
  • Belehrung nach IfSG
  • Gesundheitszeugnis

Weitere Wege

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