Wer in Rhein-Neckar-Kreis (Baden-Württemberg) Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen beantragt, sollte mit etwa ca. 3 Wochen rechnen. Straßenverkehrsbehörde Rhein-Neckar-Kreis (zuständig für Rhein-Neckar-Kreis) ist zuständig.
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Diese Unterlagen benötigen Sie
Personalausweis oder Reisepass · Formular / Antrag
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
ca. 3 Wochen in Rhein-Neckar-Kreis
Straßenverkehrsbehörde Rhein-Neckar-Kreis (zuständig für Rhein-Neckar-Kreis) in Rhein-Neckar-Kreis braucht derzeit ca. 3 Wochen. Termin online buchen spart Wartezeit am Schalter.
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen
Mit genauer Beschreibung von Fahrzeug, Ladung und Strecke.
Prüfung durch die Behörde
Ggf. Abstimmung mit weiteren betroffenen Behörden entlang der Strecke.
Genehmigung mit Auflagen
Z. B. Begleitfahrzeuge, bestimmte Uhrzeiten.
Wer bekommt es?
Speditionen, Unternehmen und Privatpersonen, die von Verkehrsregelungen abweichen müssen (z. B. Schwertransporte, Durchfahrtsverbote).
Einkommensgrenze
Erfolgsquote
ca. 75.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 21 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.